Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,50314
OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,50314)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,50314)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,50314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,50314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86ff; BVerfGE 47, 182ff).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54 S. 86, 91 f; BVerfGE 47, S. 182, 187 f. jeweils m.w.N.).

    Die Erwähnung im Rahmen der Wiedergabe des Parteivorbringens im Tatbestand genügt nicht (vgl. BVerfGE 54, S. 86, 92).

    Ob das Schiedsgericht das Vorbringen zur Weiterveräußerung in der mündlichen Verhandlung erörtert hat, ist ohne Bedeutung für die Gewährung rechtlichen Gehörs, weil letztere eine Erwägung "bei der Entscheidung" voraussetzt (vgl. BVerfGE 47 S. 182, 188; BVerfGE 54 S. 86, 91), so daß das rechtliche Gehör selbst dann verletzt ist, wenn der entsprechende Sachvortrag zwar im Tatbestand erwähnt, bei der Entscheidungsfindung jedoch wieder aus den Augen verloren und deshalb nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 54 S. 86, 92).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs ist auch beachtlich, weil der Schiedsspruch hierauf beruhen kann /vgl. BGH NJW 1959, S. 2213, 2214; BGH NJW 1986, S. 1436, 1438; BVerfGE 54, S. 86, 92).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86ff; BVerfGE 47, 182ff).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54 S. 86, 91 f; BVerfGE 47, S. 182, 187 f. jeweils m.w.N.).

    Auf die Kernpunkte des Verteidigungsvorbringens muß in den Entscheidungsgründen ausdrücklich eingegangen werden (BVerfGE 47 S. 182, 189).

    Ob das Schiedsgericht das Vorbringen zur Weiterveräußerung in der mündlichen Verhandlung erörtert hat, ist ohne Bedeutung für die Gewährung rechtlichen Gehörs, weil letztere eine Erwägung "bei der Entscheidung" voraussetzt (vgl. BVerfGE 47 S. 182, 188; BVerfGE 54 S. 86, 91), so daß das rechtliche Gehör selbst dann verletzt ist, wenn der entsprechende Sachvortrag zwar im Tatbestand erwähnt, bei der Entscheidungsfindung jedoch wieder aus den Augen verloren und deshalb nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 54 S. 86, 92).

  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 16/84

    Einigung auf die Anwendung deutschen Verfahrensrechts im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gilt für das Schiedsgerichtsverfahren im wesentlichen in gleichem Umfang wie vor staatlichen Gerichten (BGH NJW 1959 S. 2213, 2214; BGH NJW 1986 S. 1436, 1438).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs ist auch beachtlich, weil der Schiedsspruch hierauf beruhen kann /vgl. BGH NJW 1959, S. 2213, 2214; BGH NJW 1986, S. 1436, 1438; BVerfGE 54, S. 86, 92).

    Da der Schiedsspruch zu wesentlichen Verteidigungsmitteln des Beklagten keine Stellung nimmt liegt auch der Aufhebungsgrund des § 1041 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vor (vgl. BGH WM 1993 S. 1207, 1208; BGH NJW 1986 S. 1436, 1437; Zöller/Geimer § 1041 Rn. 67).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Auch wenn für die Begründung von Schiedssprüchen nur gewisse Mindestanforderungen gelten, muß sie doch zu den wesentlichen Verteidigungsmitteln Stellung nehmen (BGH WM 1983 S, 1207, 1208; BGH NJW 1986 S. 1486, 1437; Zöller/Geimer ZPO 20. Aufl. § 1041 Rn. 67).
  • BVerfG, 02.02.1995 - 2 BvR 37/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    SoIche Umstände sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn das übergangene Vorbringen für die Entscheidung ersichtlich ohne Bedeutung war (BVerfGE NJW 1995 S. 2912).
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Darüber hinaus ist der diesbezügliche Beweisantritt des Klägers in Gestalt der Zeugenvernehmung der Schiedsrichter auch im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis unzulässig, von dem diese nicht entbunden worden sind (vgl. BGHZ 23 S. 138, 140 f).
  • LG Hamburg, 23.12.1997 - 319 O 338/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1998 - 9 U 36/98
    Der Kläger beantragt: I. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.12.1997 (AZ: 319 O 338/97) wird aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht